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- Der Teilnehmer ist berechtigt, den gesamten Trainingsbereich (einschließlich Kursangebot) zu den offiziellen Öffnungszeiten zu nutzen. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und Social-Media bekannt gegeben.
- Der Betrag ist pünktlich bis zum 5. eines jeden Monats voraus zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug behält sich die Schule (Verein) das Recht vor, eine Verzugsgebühr von 12 % zu verrechnen. Eine vorzeitige Vertragslösung ist nicht möglich, außer mit schriftlichem Einverständnis des Schulleiters. Eine Kündigung der Mitgliedschaft hat in schriftlicher Form zu erfolgen und ist nur gültig, wenn mindestens 2 Monate vor Ablauf des Vertrages bei der Schule eingelangt ist, ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft um 1 Jahr.
- Bei Trainingsverzicht werden keine Beiträge rückvergütet. Bei Krankheit oder Spitalaufenthalt werden die Beitragszahlungen gutgeschrieben und der Laufzeit des Vertrages entsprechend verlängert. Dies muss jedoch mit einem ärztlichen Attest belegt werden.
- Der Antragsteller verpflichtet sich den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten und das Erlernte nicht weiterzugeben. Sowie das Erlernte nur im Notfall anzuwenden. Für eine Freizeit und Sportversicherung hat der (die) Antragsteller (in) selber Sorge zu tragen. Ich bin mir bewusst, dass ich die Techniken auf eigene Gefahr ausübe.
- Wer grob gegen Regeln des Anstandes oder der Hausordnung verstößt, erhält ohne schriftliche Nachricht Hausverbot, wobei jedoch der Mitgliedsbeitrag bis zum Ablauf des Vertrages weiter entrichtet werden muss. Mit der Unterschrift des Vertrages, wird bestätigt die Hausordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
- Für die Wertsachen oder mitgebrachte Kleidung ist bei Verlust oder Beschädigung die Haftung des Lobos Fight Club ausgeschlossen.
- Ich bin damit einverstanden, dass diverse Bilder und Videos vom Training auf unseren Social-Media-Konten veröffentlicht werden.
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